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AGBs SAM 2024

1. Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen SAM Medien und deren Kunden geschlossen werden.
  2. Der Leistungskatalog von SAM Medien umfasst ein breites Spektrum von der Formatentwicklung und Medienberatung über die Produktion und Gesamtabwicklung von Videoproduktionen bis zu Fotografie-, Grafik-, Online- und Print-Dienstleistungen. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen SAM Medien und seinen Kunden.
  3. Das Angebot von SAM Medien richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden und schließt Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen aus.
  4. SAM Medien ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. SAM Medien bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für SAM Medien ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
  5. Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
  6. SAM Medien akzeptiert abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die vom Kunden verwendet werden, nur nach ausdrücklicher Zustimmung und behält sich das Recht vor, solche abweichenden Bedingungen abzulehnen.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Sofern der Kunde von SAM Medien Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass SAM Medien von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. SAM Medien ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden, die von Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. SAM Medien wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
  3. Der Kunde ist für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseite (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese SAM Medien rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann SAM Medien nach seiner Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
  4. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist SAM Medien gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
  5. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen (aus Punkt 2) nicht nach, kann SAM Medien dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

3. Webseitenerstellung

  1. Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen zwischen SAM Medien und seinen Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für den Internetauftritt des Kunden erforderlichen Website unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. SEO-Optimierung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen SAM Medien und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei SAM Medien zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch SAM Medien dar. SAM Medien wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen SAM Medien und dem Kunden zustande.
  3. SAM Medien erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Angebot beschriebenen Leistungen. Ebenso erbringt SAM Medien grundsätzlich keine Minderleistungen.
  4. Nach Freigabe des Angebots durch den Kunden entwickelt und programmiert SAM Medien die Website unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich SAM Medien, die Website und/oder einzelne Bestandteile so zu programmieren, dass die Umsetzung und evtl. dazugehörige Unterseiten ein Antwortzeitverhalten aufweisen, das bei vergleichbarer Internet-Anbindung und technischer Ausstattung der vom Endnutzer zum Aufruf der Seiten eingesetzten Hard- und Software dem Antwortzeitverhalten anderer Websites mit vergleichbaren Inhalten und vergleichbarem Umfang entspricht.
  5. Voraussetzung für die Tätigkeit von SAM Medien ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann SAM Medien dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
  6. Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von SAM Medien nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.
  7. Das Angebot von SAM Medien enthält in der Regel eine „Musterseite“ oder einen „Online-Gestaltungsvorschlag“, deren Format und Inhalte von SAM Medien nach freiem Ermessen ausgewählt werden; es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen.
  8. Nach Fertigstellung der Website erhält der Kunde von SAM Medien umgehend Zugang zum Backend.
  9. Nach vollständiger Übergabe der Website kann eine zweiwöchige Testphase vereinbart werden. Der Kunde hat während der Testphase auftretende Fehler gegenüber SAM Medien schriftlich anzuzeigen. SAM Medien wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Die Testphase kann bei entsprechendem Bedarf individualvertraglich angemessen verlängert werden.
  10. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt – abweichend von § 634a Abs. 1 BGB – 12 Monate.
  11. Die Vergütung für die Tätigkeit von SAM Medien ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
  12. Nach Fertigstellung der Website kann SAM Medien dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen für die Website anbieten. Jedoch ist weder SAM Medien zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Website bzw. des Online-Shops verantwortlich. SAM Medien haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
  13. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erteilt der Kunde SAM Medien ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen.

4. Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten

  1. Nach Abschluss der Website oder einzelner Teile davon kann SAM Medien dem Kunden optional Wartungs- und Pflegeleistungen für die Website anbieten. SAM Medien kann auch die Wartung von Websites Dritter anbieten. Es besteht jedoch weder seitens SAM Medien eine Verpflichtung, solche Leistungen anzubieten, noch ist der Kunde verpflichtet, die erweiterten Serviceangebote von SAM Medien in Anspruch zu nehmen. Entsprechende Vereinbarungen über diese Leistungen werden ausschließlich individuell zwischen SAM Medien und dem Kunden getroffen. Nachfolgend sind die besonderen Bestimmungen für den Inhalt von Wartungsverträgen von Webseiten aufgeführt:
    1. Wartungsarbeiten: SAM Medien verpflichtet sich, regelmäßige Wartungsarbeiten an der Webseite durchzuführen, um die Funktionalität und Sicherheit zu gewährleisten.
    2. Aktualisierungen: SAM Medien wird Sicherheitsupdates, Softwareaktualisierungen und sonstige erforderliche Updates auf der Webseite durchführen, um deren reibungslosen Betrieb sicherzustellen.
    3. Sicherungskopien: SAM Medien wird regelmäßige Sicherungskopien der Webseite erstellen, um im Falle eines Datenverlusts eine Wiederherstellung zu ermöglichen.
    4. Reaktionszeit: SAM Medien wird auf Anfragen zur Wartung und Problemlösung innerhalb einer angemessenen Frist reagieren, je nach Schweregrad des Problems und den vereinbarten Service-Level-Vereinbarungen.
    5. Kundenzusammenarbeit: Der Kunde verpflichtet sich, SAM Medien bei der Wartung der Webseite zu unterstützen, indem er rechtzeitig benötigte Informationen und Zugriffsrechte zur Verfügung stellt.
    6. Abrechnung: Die Wartungsleistungen können gemäß den vereinbarten Zahlungsmodalitäten entweder pauschal oder auf Basis von Stundensätzen abgerechnet werden.
  2. Die Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von SAM Medien kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen seitens des Kunden beeinträchtigt werden. Falls die Kompatibilität nicht gewährleistet ist, ist der Kunde verpflichtet, diese selbstständig herzustellen (z. B. durch entsprechende Updates) oder SAM Medien separat mit der Herstellung der Kompatibilität zu beauftragen.
  3. SAM Medien haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von SAM Medien liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
  4. Die Wartung umfasst (vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen) nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. SAM Medien ist insbesondere nicht verpflichtet, das Impressum oder die Datenschutzerklärung zu aktualisieren.

5. Content-Marketing

  1. SAM Medien bietet seinen Kunden ein professionelles Content Marketing (Texterstellung/Copywriting) an, wobei sich die Abrechnung und Dauer der Beauftragung nach den Vorgaben des angenommenen Angebotes richtet.
  2. Die Inhalte der Texte richten sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald der vereinbarte Text fertiggestellt wurde, wird SAM Medien die erstellten Texte zur Durchsicht und Freigabe übersenden. Soweit nichts Anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrektur- bzw. Änderungsschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
  3. Sofern SAM Medien mit der Einbindung der Texte in öffentliche Medien (z.B. Online oder Printmedien) beauftragt wurde, wird SAM Medien nur Texte zu publizieren, die vom Kunden freigegeben worden sind. Für Fehler, die nach der Freigabe entdeckt werden, haftet SAM Medien ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung / Freistellung“.

6. Webhosting und Domainregistrierung

  1. SAM Medien bietet seinen Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Website-Erstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. SAM Medien ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.
  2. Sofern nichts anders vereinbart übernimmt SAM Medien im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.
  3. Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von SAM Medien zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.

7. Print und Grafikdesign

  1. Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen SAM Medien und seinen Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Logos, Broschüren, Bannern, Plakaten, Flyern, Geschäftsausstattung, Folierungen, Textilien uvm.). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne vom § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
  2. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem individuell zwischen SAM Medien und dem Kunden geschlossenen Vertrag. Zunächst stellt der Kunde bei SAM Medien eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der gewünschten Designleistungen. Diese Anfrage dient als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch SAM Medien. SAM Medien prüft die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere in Bezug auf die Rechte Dritter), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit. Auf Grundlage der Kundenanfrage erstellt SAM Medien ein Angebot, das die Wünsche des Kunden berücksichtigt. Ein Vertrag zwischen SAM Medien und dem Kunden kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt.
  3. Nach Abschluss des Vertrags werden die Kundenanforderungen bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abgedeckt sind. Bei Bedarf kann vor der Fertigstellung des Leistungsgegenstands ein weiteres Briefing durchgeführt werden. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. SAM Medien ist ausschließlich zur Herstellung der im Vertrag aufgeführten Positionen verpflichtet. Zusätzliche Leistungen müssen separat vereinbart und vergütet werden.
  4. Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird SAM Medien den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
  5. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde das Recht auf zwei Korrekturschleifen. Reklamationen bezüglich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Möchte der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen vornehmen lassen, so trägt er die zusätzlichen Kosten.
  6. Voraussetzung für die Tätigkeit von SAM Medien ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist SAM Medien gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann SAM Medien dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
  7. Die Vergütung wird individuell zwischen den Parteien vereinbart. Für den Fall, dass keine spezifische Vereinbarung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  8. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet die SAM Medien bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word, Indesign, Illustrator o.ä.).

8. SEO-Marketing und SEA-Kampagnen

  1. SAM Medien bietet seinen Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet SAM Medien ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat wieder abbestellt werden.
  2. SAM Medien bietet seinen Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet SAM Medien ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. SAM Medien hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. SAM Medien trifft nicht die Verpflichtung die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. SAM Medien unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.

9. Social Media Marketing

  1. SAM Medien stellt seinen Kunden unter anderem die technische Unterstützung bei der Erstellung und / oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages und / oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.
  2. Neben der Erstellung des Profils kann auch das Posten im Namen und unter dessen Namen (sog. Ghost Posting) vereinbart werden. SAM Medien ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Details sind individualvertraglich zu regeln.
  3. SAM Medien ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich der Auftragsverarbeiter des Kunden.

10. Video und Fotografie

  1. SAM Medien erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem individuell zwischen SAM Medien und dem Kunden geschlossenen Vertrag. Zu Beginn stellt der Kunde bei SAM Medien eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch SAM Medien dar. SAM Medien prüft die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere in Bezug auf die Rechte Dritter), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit. Auf Grundlage der Kundenanfrage erstellt SAM Medien ein Angebot, das die Wünsche des Kunden berücksichtigt. Ein Vertrag zwischen SAM Medien und dem Kunden kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt.
  2. Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass die Erstellung von Videos und Fotografien eine kreative Leistung ist, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. SAM Medien schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach seiner eigenen Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen bezüglich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  3. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde das Recht auf zwei Korrekturschleifen (bei Social-Media Reels eine Korrekturschleife). Reklamationen bezüglich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Möchte der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen vornehmen lassen, trägt er die zusätzlichen Kosten.
  4. Sofern der Kunde Personen für die Erstellung der Videos oder Fotografien zur Verfügung stellt (z. B. Mitarbeiter oder professionelle Models), ist er allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die betreffenden Personen der Verwendung der Aufnahmen zugestimmt haben. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, geeignete Model-Release-Verträge abzuschließen und DSGVO-konforme Verpflichtungen für Mitarbeiter einzuholen.
  5. Bei Live-Produktionen sind sämtliche Medieninhalte bis spätestens 7 Tage vor Produktionsbeginn durch den Kunden zur Verfügung zu stellen, damit eine Kompatibilitätsprüfung durchgeführt werden kann.
  6. Als Tagessatz für Produktionen werden 10 Stunden angesetzt, während für den Schnitt und die Postproduktion 8 Stunden als Tagessatz gelten. Jeglicher Mehraufwand wird im Bedarfsfall separat in Rechnung gestellt.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, für die Bereitstellung eines exklusiv reservierten und kostenfreien Parkplatzes unmittelbar am Produktionsort zu sorgen. Etwaige Kosten für Parkgebühren trägt der Kunde. Ein Halteverbot kann nach Absprache durch SAM Medien organisiert und gebucht werden.
  8. Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird SAM Medien den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
  9. Soweit nicht anders individuell vertraglich vereinbart, kann SAM Medien verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
  10. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur fertig bearbeitete Aufnahmen für den jeweiligen Einsatzzweck. Ein Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbaren Dateien (RAW-Dateien o.ä.) besteht nicht.

11. Preise und Vergütung

  1. Entgelte für laufende Dienstleistungen werden auf Stundenbasis je angefangene 30 Minuten abgerechnet und in Rechnung gestellt. Im Falle eines Werkvertrags, wie beispielsweise der Webseitenerstellung, ist SAM Medien berechtigt, Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB zu verlangen. Abweichende Individualvereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das Konto von SAM Medien zu überweisen. Ein Skonto wird nicht gewährt. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
  3. SAM Medien ist berechtigt, seine Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem ihre eigenen Kosten für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Bestehende Kunden werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann er das Abonnement zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen.

12. Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann SAM Medien verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist jedoch nur geschuldet, wenn SAM Medien den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 Satz 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die SAM Medien dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen. Möchte der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen vornehmen lassen, trägt er die zusätzlichen Kosten.

13. Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei SAM Medien. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein 1 Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch SAM Medien resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

14. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge und Webhostingverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

  1. Nachdem der Kunde den Auftrag vollständig bezahlt hat, gewährt SAM Medien ihm grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht an den entsprechenden Arbeitsergebnissen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung. Zusätzliche Rechte können durch eine individuelle vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien festgelegt werden.
  2. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde SAM Medien ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist SAM Medien dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
  3. Darüber hinaus ist SAM Medien befugt, seinen Namen angemessen im Footer und im Impressum der von ihm erstellten Webseite(n) zu platzieren und diesen mit einer Verlinkung zu versehen, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

16. Vertraulichkeit

SAM Medien wird sämtliche Geschäftsvorgänge, die ihm bekannt werden, streng vertraulich behandeln, insbesondere jedoch nicht ausschließlich Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, interaktive Produkte sowie andere Unterlagen, die urheberrechtlich geschütztes Material des Kunden oder damit verbundener Unternehmen enthalten. SAM Medien verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht allen Mitarbeitern und Dritten (wie Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios usw.), die Zugang zu den genannten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Diese Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrags hinaus.

17. Haftung / Freistellung

  1. Die Haftung von SAM Medien für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet SAM Medien jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung der SAM Medien für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
  2. Der Kunde stellt SAM Medien von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen SAM Medien aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

18. Schlussbestimmungen

  1. Die zwischen SAM Medien und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von SAM Medien als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
  3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beauftragung von Webdesignern und anderen Kreativen in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen ist. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Abgabe, die im „Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten“ (KSVG) festgeschrieben ist. Diese ist vom Kunden selbstständig bei der Künstlersozialkasse zu melden. Auf Höhe und Umfang dieser Abgabe hat SAM Medien keinen Einfluss. Die Meldung und Bezahlung des Beitrags obliegt allein dem Kunden.
  4. SAM Medien ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist SAM Medien berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.