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AGB’S

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bestimmungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen der SAM GmbH (kurz: SAM) und ihren Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von SAM in Anspruch nehmen (kurz: Kunden). Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Preise und Preisberechnungen
Es gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise von SAM zzgl. der gesetzlichen MwSt.

3. Angebote
Angebote der SAM sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch SAM oder aber dadurch, daß eine Leistung tatsachlich erbracht wurde.

4. Zahlung
Alle Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann SAM ohne besonderen Nachweis Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung stellen. Sonstige Ansprüche von SAM bleiben unberührt.
Soweit Umstände und Auskünfte eine schlechte wirtschaftliche Situation des Kunden erkennen oder vermuten lassen, kann SAM jederzeit Vorleistungen oder Sicherheitsleistungen verlangen.
Schecks oder Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen.
Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbetrage einschließlich der Verzugszinsen ist SAM zu keiner weiteren Leistung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet. Bei Eintritt von Zahlungsverzug ist SAM berechtigt, für noch folgende Leistungen aus laufenden Vertragen Vorauszahlungen zu erheben.

5. Versand und Verpackung
Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Kunden. SAM ist berechtigt, die Sendungen unter Nachnahme zu tätigen. Die Verpackung erfolgt nach dem Ermessen von SAM.

6. Haftung
SAM haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlassigkeit.
Soweit bei SAM eingelagerte Materialien (Film- oder Videobandmaterialien auch Master-Bänder oder digitale Daten) beschädigt werden oder verloren gehen, hat SAM lediglich den Wert der Materialien (Rohfilm- oder Videobandmaterialien gleich welcher Art und Länge) zu ersetzen. Dies gilt ausdrücklich nicht fur Verschleißschaden oder -mangel.

7. Garantie der Rechte
Der Kunde steht dafur ein, daß dem von ihm erteilten Auftrag behördliche Bestimmungen und Anforderungen nicht entgegen stehen. Er garantiert, die erforderliche Lizenz und Auswertungsrechte zu besitzen. Er stellt SAM von allen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt besonders hinsichtlich von GEMA-Gebühren. Generell ist der Kunde verantwortlich, eventuell anfallende Abgaben selbst an entsprechende lnstitutionen abzuführen. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, durch Vorlage seiner Verträge oder behaupteter behördlicher Genehmigungen, den erforderlichen Nachweis zu führen.

8. Leistungsberechnung
Sofern mit Kunden keine speziellen Regelungen getroffen wurden, werden Leistungen von SAM täglich erfaßt und jeweils gemaß der aktuellen Preisliste von SAM in Rechnung gestellt.
Leistungsbelege können vom Kunden nach erbrachter Leistung von SAM zur Gegenzeichnung vorgelegt werden. Sie sind vom Kunden unverzüglich zu kontrollieren, gegenzuzeichnen und zurückzugeben.
Von SAM erstellte Rechnungen sind vom Kunden sofort zu prüfen und etwaige Fehler unverzuglich schriftlich mitzuteilen.

9. Haftung
Falle höherer Gewalt (Defekte an technischen Geräten, Autopannen, Krankheit etc.), die SAM oder ihre Mitarbeiter an der Vertragsabwicklung hindern, entbinden SAM bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Vertragserfüllung. Anspruche gleich welcher Art können gegenüber SAM nicht geltend gemacht werden.
Dem Kunden obliegt es, für die SAM zur Bearbeitung überlassenen Film-, Video- und/oder Tonaufzeichnungen eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Nachbesserungen gleich welcher Art sind kostenpflichtig und werden nach der aktuellen Preisliste berechnet.

10. Rechtübertragung
Kunden sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SAM nicht berechtigt Rechte an Dritte zu übertragen.

11. Nennung
Bei Produktionen, die von SAM hergestellt und/oder bearbeitet wurden, ist im Titel Vor- oder Abspann das Firmenlogo mindestens 3 Sekunden in Farbe zu zeigen.

 

Stand: Januar 2004